M & S Zeitarbeit GmbH
Mittelbachstraße 8 • 73430 Aalen
Tel. 07361–9665-0 • info@m-s-zeitarbeit.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Behördliche Genehmigung
M & S Zeitarbeit GmbH besitzt die erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung seit dem 26.10.2006, unbefristet erteilt am 26.10.2009 durch die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, Bundesagentur für Arbeit und Agentur für Arbeit Nürnberg.
§ 2 Rechtsstellung der Mitarbeiter
Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen den Mitarbeitern und Kunden begründet.
Während des Einsatzes unterliegen unsere Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren.
Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können nur zwischen M & S Zeitarbeit GmbH und dem Kunden vereinbart werden.
§ 3 Auswahl der Mitarbeiter
M & S Zeitarbeit GmbH stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Mitarbeiter zur Verfügung. Bei berechtigten Beanstandungen, die der Kunde innerhalb der ersten vier Stunden nach Arbeitsaufnahme der Mitarbeiter meldet, werden diese bis zu vier Arbeitsstunden nicht berechnet.
M & S Zeitarbeit GmbH kann während des laufenden Einsatzes Mitarbeiter gegen andere, in gleicher Weise geeignete Mitarbeiter austauschen, sofern hierdurch nicht berechtigte Interessen des Kunden verletzt werden. Dies gilt insbesondere in den Fällen des nach § 3 Abs. 1 Ziffer 6 AÜG vorgeschriebenen Fristablaufs.
§ 4 Einsatz der Mitarbeiter
Der Kunde setzt unsere Mitarbeiter ausschließlich für Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die Mitarbeiter nur die entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen. Vor einem Arbeitsplatzwechsel muss der Kunde M & S Zeitarbeit GmbH unterrichten. Außerdem setzt der Kunde Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder Geldinkasso ein und stellt M & S Zeitarbeit GmbH insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei.
Der Kunde zahlt unseren Mitarbeitern keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse.
§ 5 Allgemeine Pflichten von M & S Zeitarbeit GmbH
Wir verpflichten uns, allen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, das heißt insbesondere, sämtliche arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.
§ 6 Allgemeine Pflichten des Kunden
Der Kunde hält beim Einsatz von unseren Mitarbeitern die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitszeit und Arbeitssicherheit) ein. Dies gilt auch bei der Durchführung von Aufträgen, die zeitlich und örtlich mit Arbeiten anderer Unternehmen zusammenfallen. Hiermit ermittelt und dokumentiert er die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie eventuell daraus resultierende Arbeitsschutzmaßnahmen. Der Kunde macht die Mitarbeiter vor Beginn der Arbeit mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut und stellt die erforderliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung. Der Kunde gestattet M & S Zeitarbeit GmbH nach vorheriger Absprache den Zutritt zum Tätigkeitsort unserer Mitarbeiter, um sich
von der Einhaltung der arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen zu überzeugen. Bei einem Arbeitsunfall von Mitarbeitern ist M & S Zeitarbeit GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII vorgenommen werden kann.
Für eine eventuell notwendige behördliche Zulassung von Mehr- und Sonntagsarbeit wird der Kunde Sorge tragen. Darüber hinaus gibt der Kunde M & S Zeitarbeit GmbH die außergewöhnlichen Gründe für die Mehrarbeit unverzüglich bekannt. Er ist verantwortlich, die gesetzlichen Kontrollmeldungen nach § 28 a Abs. 4 SBG IV abzugeben.
§ 7 Mitarbeiterentlohnung
M & S Zeitarbeit GmbH hat für seine Mitarbeiter Betriebsvereinbarungen abgeschlossen. Darin sind die Einkommensstrukturen und Sozialleistungen der Mitarbeiter abgesichert.
§ 8 Abrechnung
Der Kunde verpflichtet sich, wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter die geleisteten Arbeitsstunden auf dem Formular „Stundennachweis“ zu prüfen und durch Unterschrift und Firmenstempel bestätigen zu lassen. Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des Kunden zur Unterschrift vorgelegt werden, so sind die Mitarbeiter stattdessen zur Bestätigung berechtigt.
Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und innerhalb von acht Tagen zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei M & S Zeitarbeit GmbH. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Grund der vorgenannten Stundennachweise. Maßgebend für die Berechnung ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Stundensatz zuzüglich der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (Basiszins).
Für Einsätze außerhalb der Landesgrenze können die anfallenden Fahrtkosten bzw. eine Auslösung innerhalb den gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Bestimmungen vereinbart werden.
M & S Zeitarbeit GmbH behält sich eine Erhöhung der Stundensätze vor, wenn Mitarbeiter gegen andere mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden, oder wenn Umstände, die durch M & S Zeitarbeit GmbH nicht zu vertreten sind, eine Kostensteigerung verursachen.
Die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter entspricht der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit. Wird die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit durch den Kunden ohne Absprache mit M & S Zeitarbeit GmbH unterschritten, wird die vereinbarte Zeit des Vertrages berechnet. Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden werden mit Zuschlägen berechnet, die gesondert vereinbart werden, ebenso der Einsatz in Wechselschicht. Beim Zusammentreffen von Überstunden mit Sonn- und Feiertagsstunden werden diese mit Zuschlägen berechnet, die gesondert vereinbart werden, ebenso der Einsatz in Wechselschicht. Beim Zusammentreffen von Überstunden mit Sonn- und Feiertagszuschlägen wird jeweils nur der höhere Zuschlag berechnet.
§ 9 Beanstandungen
Sämtliche Beanstandungen – soweit sie nicht durch Punkt 3 der AGB geregelt sind – teilt der Kunde unverzüglich M & S Zeitarbeit GmbH mit. Werden Mängel nicht innerhalb von 3 Tagen nach ihrem Entstehen gemeldet, sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen.
§ 10 Ausfall von Mitarbeitern durch höhere Gewalt
Absagen und Änderungen durch M & S Zeitarbeit GmbH sind möglich, wenn die vertragsmäßige Durchführung erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Dies gilt für bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände wie innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien oder hoheitliche Anordnungen, Streik, Krankheit und ähnliches. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
§ 11 Haftung
M & S Zeitarbeit GmbH haftet nur für die ordnungsgemäße Auswahl seiner Mitarbeiter in Bezug auf vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Für weitergehende Ansprüche haftet M & S Zeitarbeit GmbH nicht.
§ 12 Vermittlungsvoraussetzungen / Darlegungslast
Eine Vermittlung liegt unwiderleglich vor, wenn der Kunde oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen während der Dauer des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages oder innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Überlassung mit dem Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis eingeht. Das gleiche gilt, wenn ein solches Arbeitsverhältnis mit dem Kunden oder dem rechtlich bzw. wirtschaftlich mit ihm verbundenen Unternehmen direkt nach Herstellung des Kontaktes zu dem Mitarbeiter ohne vorherige Überlassung zustande kommt. Entsprechendes gilt, wenn der Mitarbeiter als freier Mitarbeiter bzw. Selbständiger für den Kunden tätig wird.
Maßgebend für den Zeitpunkt der Begründung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer ist nicht der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme, sondern der Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages. Der Entleiher ist verpflichtet der M & S Zeitarbeit GmbH mitzuteilen, ob und wann ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Wenn im Streitfall der Verleiher Indizien glaubhaft macht, die ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Leiharbeitnehmer vermuten lassen, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass ein Arbeitsverhältnis nicht eingegangen wurde.
§ 13 Vermittlungsprovision / Höhe / Fälligkeit
In den Fällen des § 12 hat der Kunde eine Vermittlungsprovision an M & S Zeitarbeit GmbH zu zahlen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind im gleichen Umfang provisionspflichtig wie unbefristete Arbeitsverhältnisse. Berechnungsgrundlage bildet der abgeschlossene Arbeitsvertrag zwischen dem Mitarbeiter und dem Kunden.
Die Höhe der Vermittlungsprovision beträgt bei direkter Übernahme eines angebotenen Bewerbers
ohne vorherige Überlassung 2 Bruttomonatslöhne. Sie beträgt bei der Übernahme eines Mitarbeiters innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Überlassung 1,5 Bruttomonatslöhne und innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Überlassung 1 Bruttomonatslohn. Der Mitarbeiter kann nach 6 Monaten der Überlassung kostenfrei übernommen werden.
Die Vermittlungsprovision ist zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Rechnung.
§ 14 Gerichtsstand / Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des zuständigen Büros von M & S Zeitarbeit GmbH. Als Gerichtsstand wird, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, nach Wahl von M & S Zeitarbeit GmbH Aalen vereinbart.
§ 15 Sonstiges
Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch M & S Zeitarbeit GmbH.
Manfred Schneider Geschäftsführer